Von 7. bis 14. April 1997 liefen die bundesweiten Volksbegehren gegen Gentechnik und für Frauenrechte, die von den Grünen massiv unterstützt wurden.


Gentechnik-Volksbegehren

Das Gentechnik-Volksbegehren ist bis heute das erfolgreichste parteiunabhängige Volksbegehren aller Zeiten.  Es wurde von der ARGE Schöpfungsverantwortung, der Österreichischen Bergbauernvereinigung (heute ÖBV-Via Campesina Austria), dem Tierschutzverein Vier Pfoten und der Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen ÖKOBÜRO initiiert und durch die Unterstützung von acht grünen Nationalratsabgeordneten eingeleitet. 1.225.790 Millionen Menschen, das sind 21,23% der Stimmberechtigten, unterzeichneten die Forderungen. Die Grünen sorgten für eine ausführliche und ernsthafte Behandlung des Volksbegehrens im Parlament und setzten unter anderem eine Verschärfung des Gentechnikgesetzes durch (15 Jahre Gentechnik-Volksbegehren).

  • Kein Essen aus dem Genlabor in Österreich! Wir  fordern ein gesetzlich verankertes Verbot der Produktion und des Verkaufs gentechnisch veränderter Lebensmittel  und  Agrarprodukte in Österreich. Niemand kann beim Verzehr gentechnisch veränderter Lebensmittel Langzeitwirkungen auf die menschliche Gesundheit ausschließen. Wie bei der Atomkraft fordern wir daher,  daß keine Langzeitversuche am Menschen gestartet werden!
  • Keine Freisetzungen genmanipulierter Organismen in Österreich! Wir fordern ein gesetzliches Verbot von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Der Einsatz der Gentechnik bedeutet eine existentielle Bedrohung jener österreichischer Bauern, die im Sinne der Konsumenten auf hohe Qualität und regionale Vielfalt ihrer Produkte achten.
  • Kein Patent auf Leben! Wir fordern ein gesetzliches Verbot der  Patentierung  von  Lebewesen.  Landwirtschaftliche  Nutztiere,  Versuchstiere  und  Pflanzen  sollen  nicht  im  Genlabor  geschaffen und von den Patentinhabern “vermarktet” werden. Die Patentierung von Lebewesen ist aus ethischer Sicht grundsätzlich abzulehnen. Die Schöpfung von Leben soll der Natur und nicht dem Genlabor vorbehalten bleiben.

Parlamentarische Materialien zum Gentechnik-Volksbegehren.


Frauen-Volksbegehren

Das Frauen-Volksbegehren wurde vm 1996 gegründeten Unabhängigen Frauen Forum (UFF) initiiert und von 644.665 Menschen, das sind 11,17% der Stimmberechtigten, unterschrieben. Folgende gesetzliche Maßnahmen wurden darin gefordert:

  • Unternehmen erhalten Förderung und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, dass Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind.
  • Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein Mindesteinkommen von S 15.000,- brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex angepasst wird, zu sichern.
  • Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits- und sozialrechtlich der vollen Erwerbstätigkeit gleichzustellen.
  • Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.
  • Die Gleichstellung der Frauen muss auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Die Bundesregierung hat geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.
  • Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.
  • Zwei Jahre Karenzgeld für alle AlleinerzieherInnen.
  • Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit.
  • Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.
  • Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist.

Parlamentarische Materialien zum Frauen-Volksbegehren.